Gefahrstofflager - Info

Information der Öffentlichkeit gemäß § 8a und § 11 der 12. BImSchV

Wir betreiben am Standort Halle Ost in 06112 Halle (Saale), Grenzstr. 11 in den Lagerhallen 02 und 03 des Logistikzentrums ein Gefahrstofflager. Dort werden in den räumlich voneinander getrennten Lagerabschnitten 02a, 02b und 03 flüssige und feste Stoffe bzw. Stoffgemische sowie Aerosolpackungen gelagert.

Gemäß Anhang I der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (12. BImSchV) sind die gelagerten Stoffe zum Teil als akut toxisch, als entzündbare Flüssigkeiten, als oxidierende Feststoffe oder als gewässergefährdend einzustufen. Da die gelagerten Mengen die Mengenschwellen der Spalte 5 der 12. BImSchV übersteigen, gilt der Standort als „Betriebsbereich der oberen Klasse“.

Mit einer Anzeige nach § 7 Absatz 1 der 12. BImSchV wurde die zuständige Behörde, das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt, darüber informiert, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt. Ein Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 wurde der Behörde vorgelegt.

Die Stoffe werden in zugelassenen verschlossenen Verpackungen in einem Hochregallager ausschließlich passiv gelagert. Ein Abfüllen oder Umfüllen der Lagergüter aus den Originalverpackungen findet nicht statt. Der innerbetriebliche Transport der Lagergüter erfolgt mittels Elektrogabelstaplern, Mitgänger-Flurförderzeugen mit Plattform (sogenannten Ameisen) und Hubwagen.
 

Wir arbeiten nach einem geprüften Sicherheits-Managementsystem.
Dabei ist unser Grundgedanke die Vermeidung von Schäden an Mensch und Umwelt durch sichere Arbeitsweise. Deshalb haben wir alle nachhaltigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, welche schriftlich fixiert und der zuständigen Behörde bekannt sind. Der erarbeitete Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist mit der zuständigen Behörde sowie den umliegenden Feuerwehren abgestimmt.
Regelmäßige Notfallübungen gemeinsam mit der Feuerwehr und anderen Rettungskräften gehören zu unserer Vorsorge zur Wahrnehmung des vorbeugenden Brandschutzes und der operativen Gefahrenabwehr.

Für den Fall, dass trotz aller präventiver Sicherheitsmaßnahmen Gefahrstoffe unkontrolliert freigesetzt werden, ist sichergestellt, dass wir unsere Informationspflichten unverzüglich und uneingeschränkt erfüllen und damit Schadwirkungen auf die Nachbarschaft ausschließen oder begrenzen.
Die Warnung der Bevölkerung erfolgt dann je nach Lage durch Sirenen bzw. durch die örtlichen Einsatzkräfte (ggfs. Lautsprecherdurchsagen).
Den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr ist Folge zu leisten. In einem separaten Informationsblatt werden grundsätzliche Informationen und Handlungsempfehlungen bei Störfällen in Ihrer Umgebung gegeben.
Das von den Behörden eingerichtete Überwachungssystem gewährleistet, dass durch Vor-Ort-Besichtigungen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen von MIL eingehalten werden. Entsprechende Informationen und Hinweise zu Vor-Ort-Besichtigungen oder zum Überwachungsplan können vom Landesverwaltungsamt Halle angefordert werden (https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/).

Sofern Sie weitere Informationen zu unserer Arbeitsweise oder zur Notfallvorsorge unseres Betriebes wünschen, können Sie sich über unser Kontakt sven.koecke(at)finsterwalder.com an uns wenden.

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