Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit bei Finsterwalder

Nachhaltigkeit ist für uns bei Finsterwalder nicht nur ein Trend, sondern ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Ob in der Logistik, im Umgang mit Ressourcen oder in unseren Partnerschaften – wir setzen auf langfristige Lösungen, die Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen berücksichtigen.

Dazu haben wir eine Grundsatzerklärung entwickelt, die unsere Leitlinien und Ziele klar definiert. Sie bildet die Basis für unser nachhaltiges Handeln und zeigt, wie wir uns aktiv für eine bessere Zukunft engagieren.

Grundsatzerklärung der Finsterwalder Firmengruppe

Die Finsterwalder-Gruppe ist ein mittelständisches, inhabergeführtes Familienunternehmen mit Stammsitz in Kaufbeuren / Allgäu und weiteren Standorten in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen sowie dem europäischen Ausland.

Kerngeschäft der Finsterwalder-Gruppe sind Dienstleistungen in den Bereichen Transport, Spedition und Logistik.

Ein verantwortungsvolles und faires Verhalten gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz sowie gegenüber unseren Geschäftspartnern zeichnet die Finsterwalder- Gruppe seit ihren Anfängen im Jahr 1973 aus. Die Wertschätzung der Menschen, demokratischer Werte, von Natur und Umwelt sind wesentliche Faktoren unseres Schaffens.

Dabei verpflichten wir uns zur Einhaltung gesetzlicher, rechtlicher und behördlicher Bestimmungen. Der Schutz der Menschenrechte, fairen und sozialen Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehen dabei genauso im Zentrum unserer Arbeit wie der Schutz der Umwelt und der nachhaltige Umgang mit Ressourcen. Dies erwarten wir gleichermaßen von unseren Mitarbeitenden und unseren Geschäftspartnern.

In diesem Zusammenhang geben wir eine Grundsatzerklärung zu unseren rechtlichen und ethischen Leitlinien ab, die durch unseren Verhaltenskodex ergänzt und vertieft wird.

Finsterwalder Verhaltenskodex

1. Menschenrechte, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

Wir verpflichten uns und unsere Geschäftspartner zur Einhaltung der

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III)) vom 10.12.1948
  • Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit vom 01.06.1998
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen von Juni 2014
  • zehn Prinzipien des UN Global Compact vom 25.09.2015
  • 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen vom 25.09.2015

Dies gilt insbesondere für das Verbot von:

  • Kinder- oder Zwangsarbeit
  • Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen
  • Folter oder Strafe
  • Diskriminierung aus Gründen der Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sexualität. Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, körperlicher Beeinträchtigung, Geburt oder sonstigem Stand
  • Belästigung in jeder Form

Arbeitssicherheit ist jedem Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dazu sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzuhalten.

Für Mitarbeiter mit Fahrtätigkeiten sind besonders die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten (Verordnung (EG) Nr. 561/2006), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zu berücksichtigen.

2. Schutz der Umwelt

Zur Vermeidung von umweltschädlichen Einflüssen durch unsere Tätigkeiten achten wir besonders auf folgende Punkte und erwarten uns die Beachtung ebenfalls von unseren Geschäftspartnern:

  • Ressourcensparender Einsatz in allen Geschäftsbereichen
  • Minimierung der Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von erneuerbaren Energien
  • Abfallvermeidung und fachgerechte Entsorgung von Abfällen
  • Minimierung der Gefahr von Eintritt umweltgefährdender Stoffe in die Umgebung;
  • Ausgleich von CO2-Emissionen durch z.B. Begrünung von Betriebsstätten
  • Schutz der Bodenqualität,  Verringerung von Lärmemissionen

3. Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen

Wir legen bei der Beschaffung und beim Umgang mit Ressourcen Wert auf

  • Umweltschonende und ressourcensparende Herstellung der eingekauften Materialien,  Einkauf bei sozial unbedenklichen Firmen
  • kein Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe
  • Prüfung der geplanten Nutzungsdauer und Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • treibhausgasemissionsarmer Einsatz von Energieträgern
  • Energieeffizienzklasse/-label  Recyclingfähigkeit der Materialien nach abgelaufener Lebensdauer

4. Risikomanagement

Unser Risikomanagement ist darauf ausgerichtet, Menschenrechtsverletzungen und umweltbezogene Risiken frühzeitig zu erkennen, kurze Meldewege einzurichten und abmildernde
oder beseitigende Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Wir zeichnen uns aus durch flache Hierarchien und kurze Kommunikationswege. Unsere Meldestellen unterliegen besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen, arbeiten unabhängig und weisungsfrei und sind Entscheidern direkt zugeordnet.

Meldeweg

5. Informationssicherheit und Datenschutz

Personenbezogene, kunden- und firmeninterne Daten sind ein hohes Gut, welche zu sichern, nicht an Dritte fahrlässig oder kommerziell weiterzugeben sind und nur zu der Ausübung der Tätigkeit genutzt werden dürfen.

Daher achten wir bei Finsterwalder stets darauf, die strengen Vorgaben der europäischen DSGVO, des nationalen BDSG und der Informationssicherheit (IT-Grundschutz) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik einzuhalten. Dies erwarten wir grundsätzlich in Bezug auf den Datenschutz und in bestmöglicher Weise auf den Informationsschutz
bezogen von unseren Geschäftspartnern.

6. Faire Geschäftspraktiken

Um einen fairen Wettbewerb zu unterstützen erwarten wir von unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern, dass folgende Punkte innerhalb der Firma geregelt sind und kontrolliert
werden:

  • Finanzielle Verantwortung
  • Verbot von Korruption, Erpressung, Bestechung und Vorteilsannahme
  • Verbot von Zuwendungen an Politik oder Interessenverbände
  • Einhaltung des Kartellrechts
  • Whistleblowing und Schutz von Hinweisgebern
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Unterstützung eines freien Wettbewerbs
  • Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen

Diese Grundsätze werden uneingeschränkt erklärt. Sie sollen für die gesamte Finsterwalder- Gruppe gelten und werden von allen Führungskräften und Mitarbeitenden unterstützt und befolgt.

Kaufbeuren im Januar 2024

Vorstand und Geschäftsführer der Finsterwalder-Gruppe

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